Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)

Für Freiberufler und kleinere Unternehmen, die nicht bilanzierungspflichtig sind, erstellen wir die Einnahmen-­Überschussrechnung (EÜR). Diese vereinfachte Gewinnermittlung ermöglicht eine übersichtliche Darstellung Ihrer Erträge und Ausgaben und bildet die Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast.